TV-Interview

Altersvorsorge oder Ruhestandsplanung? Der Unterschied, der über Ihren Ruhestand entscheidet

Altersvorsorge heißt aufbauen, Ruhestandsplanung heißt entsparen — und genau dieser Wechsel entscheidet, ob das Geld ein Leben lang reicht. Burkard Neidert über die zwei zentralen Fragen im Ruhestand und wie man Vermögen klug überträgt.

Im Studiogespräch mit Finance News TV und Moderator Andreas Franik erklärt Ruhestandsplaner Burkard Neidert, worin sich Altersvorsorge und Ruhestandsplanung grundsätzlich unterscheiden — und wie man im reifen Alter Vermögen klug entspart, überträgt und dabei an die nächste Generation denkt.

Transkript

Andreas Franik: Der demografische Wandel ist in vollem Gange — bereits jetzt stellen die über 50-Jährigen die größte Bevölkerungsgruppe. Für alle Ü50 gilt es, die finanziellen Weichen nach dem Arbeitsleben richtig zu stellen und dabei die nachfolgenden Generationen nicht zu vergessen. Darüber sprechen wir mit Burkard Neidert, Ruhestandsplaner und Geschäftsführer der Finanzkonzept GmbH & Co. KG. Schön, dass Sie bei uns sind. Wo sehen Sie die Hauptunterschiede zwischen Ruhestandsplanung und Altersvorsorge?

Burkard Neidert: Ich beginne mit der Altersvorsorge. Die beginnt naturgemäß in jungen Jahren, vielleicht schon Mitte 20. Da geht es zunächst darum, ein Versorgungsziel zu definieren — gar nicht so einfach, wenn man festlegen soll, was man mit 67 braucht, zumal sich Karriere und Bedarf noch entwickeln. Dann schaut man, wie groß die Versorgungslücke sein könnte, und bildet mit finanzmathematischen Berechnungen ab, was man Monat für Monat auf die hohe Kante legen muss. Idealerweise fließen Parameter wie steuerliche Auswirkungen auf die Beiträge und Folgen für die Sozialversicherung ein. Es ist also ein planerischer Aufbau des Vermögens. Die Ruhestandsplanung dagegen setzt im reifen Alter an — Mitte 50 oder später — und befasst sich mit dem Entsparen. Hier lautet die Frage: Reicht das, was ich habe, für einen sorgenfreien Ruhestand? Die Leute wissen schon deutlich genauer, was sie brauchen, und man kann beim Bedarf nachschärfen. Wir reden darüber, wie entspart wird, wie sich Steuern auf die Erträge auswirken — und natürlich über Erben, Schenken und sinnvolle Gestaltungen.

Altersvorsorge ist das Ansparen, Ruhestandsplanung das Entsparen. Genau dieser Wechsel — vom Aufbauen zum klugen Verbrauchen — entscheidet darüber, ob Ihr Geld ein Leben lang reicht.

Porträt von Burkard NeidertMeine EssenzBurkard Neidert · Ruhestandsplaner

Andreas Franik: Dabei kann man sicher viel falsch machen. Worauf kommt es bei einer erfolgreichen Ruhestandsplanung an?

Burkard Neidert: Zunächst ist wichtig, sich Gedanken zu machen: Was brauche ich wirklich im Ruhestand? Und: Wann will ich überhaupt in den Ruhestand gehen? Diese Fragen lassen sich nicht auf einen Klick beantworten. Ich nehme mir viel Zeit, gemeinsam mit den Kunden anhand von Checklisten zu ermitteln, was sie später brauchen und möchten. Und der zweite Punkt: Es gibt zwar Menschen, die sagen „Mit 65 ist Schluss”, aber immer mehr Kunden sagen: „Herr Neidert, ich möchte kürzertreten — lassen Sie uns schauen, wann ich vielleicht etwas weniger arbeiten und mir trotzdem Ruhestand ermöglichen kann.”

Andreas Franik: Was empfehlen Sie dann konkret? Jedes Gespräch ist individuell — aber gibt es eine Schnittmenge?

Burkard Neidert: Ich schaue mir zuerst die persönliche Situation an. Der Klassiker: ein Ehepaar, das den Ruhestand gemeinsam genießen will und sicherstellen möchte, dass der andere finanziell versorgt ist, wenn einem etwas passiert — und dass die Kinder die Vermögenswerte erhalten, wenn beide nicht mehr leben. Dafür gibt es interessante Gestaltungen: einerseits das klassische Depot, andererseits einen Versicherungsmantel in Form einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung. Dort können Sie steuerliche Gestaltungen wie das Halbeinkünfteverfahren nutzen, mit verschiedenen Versicherungsnehmern und versicherten Personen arbeiten und Vermögen übertragen, ohne die Einflussmöglichkeit zu verlieren. Wir mögen unsere Kinder alle — und wissen doch, dass sie mit 18 zwar volljährig, aber vielleicht noch nicht erwachsen sind. Wenn Eltern Gelder übertragen wollen, ist es gut, wenn sie mit einem Prozent Versicherungsnehmer bleiben und das Kind die anderen 99 Prozent hält. Beim Geldausgeben können die Eltern dann noch mitentscheiden, ob das Sinn und Zweck hat.

Andreas Franik: Das Thema Erben, Vererben und Verschenken hat immer mit dem eigenen Tod zu tun — schwierig und sensibel. Warum erleben Sie die Menschen trotzdem so offen?

Burkard Neidert: Denjenigen, die Vermögen übertragen wollen, geht es nicht nur um steuerliche Vorteile, sondern darum, anderen zu Lebzeiten eine Freude zu machen. Automatisch stellt sich die Frage: Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Dann wollen die Menschen sichergestellt wissen, dass es den Hinterbliebenen gutgeht — dass es nicht zu finanziellen Verwerfungen kommt oder zu Erbschaftsteuerzahlungen, die sich nicht so einfach bewerkstelligen lassen. Dazu gehört auch, über Patientenverfügung, Generalvollmacht und Testament zu sprechen. Meiner Erfahrung nach sind die Menschen dabei offener, als man vermutet.

Andreas Franik: Bleiben wir bei der Vermögensübertragung — da geht es ums liebe Geld. Warum ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten darüber nachzudenken und es zu regeln?

Burkard Neidert: Ich beantworte das von der anderen Seite: Was passiert, wenn ich nichts tue? Dann regelt es im Todesfall der Gesetzgeber über die gesetzliche Erbfolge — und dann passiert, was auch immer passiert. Das führt unter Umständen zu Ergebnissen, die in der Familie gar nicht gewollt waren, manchmal zu familiären Verwerfungen oder zu einer Erbschaftsteuer, die man vorher nicht auf dem Schirm hatte. Schenken zu Lebzeiten dagegen macht Menschen, die man liebt, eine Freude — und man erlebt das noch mit und kann es gestalten. Über Versicherungsmantel-Gestaltungen können Sie nicht nur das Halbeinkünfteverfahren nutzen, sondern auch mehrere Versicherungsnehmer einbinden und so Schenkungssteuerfreibeträge ausschöpfen. Eltern können ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenkungssteuerfrei übertragen, Großeltern ihren Enkeln immerhin 200.000 Euro — ohne das in einem komplexen Testament verankern zu müssen. Eine einfache, für jeden nachvollziehbare Art, Vermögen zu übertragen.

Andreas Franik: Wie kann eine solche Vermögensübertragung erfolgreich gestaltet werden? Da gibt es ja einige Spielräume.

Burkard Neidert: In allererster Linie sollte man sich fragen: Was möchte ich erreichen? Am klassischen Beispiel: Wollen Eltern ihren Kindern Werte übertragen, gilt es den Freibetrag von 400.000 Euro im Blick zu behalten. Um die vertragliche Gestaltung zu optimieren, kann man das Kind schon als versicherte Person einsetzen und lange Laufzeiten gestalten, damit es die Vermögenswerte später für die eigene Altersversorgung nutzen kann — und dabei das Halbeinkünfteverfahren gut ausschöpft.

Andreas Franik: Es kam schon heraus, dass es viele Konstellationen gibt und viel individuelle Beratung nötig ist. Können Sie abschließend sagen, was Sie in der Beratungspraxis erleben?

Burkard Neidert: Da gibt es den Klassiker: Die Familie sitzt vor mir, die Eheleute wollen, dass das Vermögen gut angelegt wird und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, damit von den Erträgen möglichst viel zum Leben bleibt. Dann macht es Sinn, beide Eheleute als Versicherungsnehmer und versicherte Personen einzusetzen. Wenn einer nicht mehr da ist, kann der andere den Vertrag einfach fortführen und muss keine Gewinne auflösen — auch ertragsteuerlich wichtig. Erst wenn beide nicht mehr sind, erhalten die Kinder das Vermögen; so ist es in den allermeisten Fällen gewünscht. Ein anderer Punkt sind die Großeltern: Sehr oft wollen sie ihren Enkeln Werte übertragen. Auch hier lässt sich das versicherungsvertragliche Konstrukt nutzen. Gerade da erlebe ich, dass man sehr offen über das Thema Tod sprechen kann: Wenn der Opa mit 75 seinem 17- oder 18-jährigen Enkel Vermögen übertragen möchte, kann man ihn als versicherte Person einsetzen — weil die Wahrscheinlichkeit, dass er vor dem Enkel verstirbt, relativ groß ist. Dann kann an den Enkel eine steuerfreie Leistung ausgekehrt werden, es sind keine Gewinne zu versteuern — anders als beim klassischen Depot.

Andreas Franik: Beim Thema richtig erben, vererben und verschenken gibt es also vieles zu beachten — wichtig ist, einen Profi an seiner Seite zu haben. Das waren Profi-Tipps.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorge und Ruhestandsplanung?
Altersvorsorge ist der planvolle Aufbau von Vermögen: Man beginnt in jungen Jahren, definiert ein Versorgungsziel für den Ruhestand, ermittelt die Versorgungslücke und spart Monat für Monat an — inklusive steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Wirkung der Beiträge. Ruhestandsplanung setzt dagegen im reifen Alter an (Mitte 50 oder später) und befasst sich mit dem Entsparen: Reicht mein Vermögen für einen sorgenfreien Ruhestand, wie wirken Steuern auf die Erträge, und wie regle ich Erben und Schenken?
Muss man mit 65 oder 67 in den Ruhestand gehen?
Nein. Zwar sagen einige „Mit 65 ist Schluss", doch immer mehr Menschen wollen flexibel kürzertreten — etwas weniger arbeiten und sich trotzdem Ruhestand ermöglichen. Entscheidend sind zwei Fragen, die sich nicht auf einen Klick beantworten lassen: Was brauche ich wirklich im Ruhestand, und wann will ich aufhören? Anhand von Checklisten lässt sich das gemeinsam sauber ermitteln.
Wie überträgt man Vermögen und behält trotzdem Einfluss?
Über einen Versicherungsmantel (kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung) lassen sich mehrere Versicherungsnehmer und versicherte Personen kombinieren. Bei der 99/1-Regel behält ein Elternteil 1 %, das Kind erhält 99 % — so bleibt ein Mitspracherecht, wofür das Geld verwendet wird. Kinder sind mit 18 zwar volljährig, aber nicht immer schon erwachsen; dieser Einfluss verhindert unbedachte Ausgaben.
Warum ist die Auszahlung aus einer Versicherung steuerlich oft günstiger als aus einem Depot?
Sind beide Eheleute Versicherungsnehmer und versicherte Personen, kann der Überlebende den Vertrag fortführen, ohne Gewinne auflösen zu müssen — ertragsteuerlich ein Vorteil. Die Todesfallleistung an die Kinder ist grundsätzlich einkommensteuerfrei, während bei einem klassischen Depot realisierte Gewinne zu versteuern sind. Zusätzlich lässt sich bei entsprechender Laufzeit das Halbeinkünfteverfahren nutzen.