TV-Interview
Erben ohne Scherben: Vermögen übertragen, ohne die Kontrolle zu verlieren
Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt — trotzdem haben die meisten kein Testament. Ruhestandsplaner Burkard Neidert über Freibeträge, die 99/1-Regel und warum „mit warmen Händen" noch alles gestaltbar ist.
In diesem TV-Interview mit Finance News TV spricht Ruhestandsplaner Burkard Neidert mit Moderator Andreas Franik über „Erben ohne Scherben”: warum es sich lohnt, das Thema Erben und Schenken frühzeitig anzugehen, welche Freibeträge gelten und wie man Vermögen überträgt, ohne die Kontrolle zu verlieren.
Transkript
Andreas Franik: 400 Milliarden Euro werden Jahr für Jahr in Deutschland vererbt oder verschenkt — deshalb spricht man auch gern von der sogenannten „Erbengeneration”. Was sollte man beim Thema Erben und Schenken beachten, und welche Rolle können Versicherungen dabei spielen? Darüber sprechen wir mit Burkard Neidert. Er ist Ruhestandsplaner und Geschäftsführer der Finanzkonzept GmbH & Co. KG. Schön, dass Sie da sind.
Burkard Neidert: Gerne.
Andreas Franik: Sie haben kürzlich in einem Vortrag vom „Erben ohne Scherben” gesprochen — das ist sehr prägnant und hängen geblieben. Warum ist es aus Ihrer Sicht so wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema Erben und Schenken zu beschäftigen und vor allem auch die passenden Regelungen zu treffen?
Burkard Neidert: Herr Franik, ich stelle in meiner Beratungspraxis immer wieder fest, dass die meisten noch gar kein Testament haben. Gleichzeitig sagen sie mir aber: „Herr Neidert, es ist mir wichtig, etwas zu vererben, meine Angehörigen zu versorgen und ihnen eine Freude zu bereiten.” Das setzt natürlich voraus, dass man sich tatsächlich rechtzeitig mit diesem Thema befasst. Ich sage immer gern: Mit warmen Händen können Sie noch gestalten — testamentarische Regelungen, Vermächtnisse. Mit kalten Händen geht das nicht mehr. Dann regelt es der Staat, und dann passiert, was auch immer passiert. Und dann kommt es eben leider oft zu Scherben beim Erben. Deshalb ist es so wichtig, das Ganze rechtzeitig anzugehen.
Andreas Franik: Es gibt Recht und Gesetz, und daran hat man sich zu halten. Welche rechtlichen Regelungen — da gibt es viele — sollte man beim Vererben und Verschenken besonders beachten?
Burkard Neidert: Zum einen gibt es bestimmte Freibeträge. Wenn ich heute Vermögen übertragen möchte und das bei Kindern tun will, können bis zu 400.000 Euro pro Kind von jedem Elternteil schenkungssteuerfrei übertragen werden. Bei Großeltern gegenüber den Enkeln sind es immerhin 200.000 Euro. Und dann stelle ich in der Praxis immer wieder fest, dass die Leute sagen: „Mensch, Herr Neidert, das ist doch sicher komplex.” Wenn es um die Übertragung von Immobilien geht — ja, dann braucht es den Rechtsanwalt, den Notar, weil das Ganze beurkundet werden muss. Aber meine Kunden sind immer wieder erstaunt, wenn ich ihnen sage: Wenn es um die Übertragung von Geld geht, gibt es sehr oft einfach praktikable Lösungen, die überhaupt keiner Beurkundung bedürfen. Also gilt auch hier: frühzeitig das Gespräch suchen.
Andreas Franik: Die Politik diskutiert gerade heftig über die Erbschaftssteuer, da ist viel im Schwange. Wie beurteilen Sie das, und welche Änderungen könnten am Ende für die Kunden bevorstehen?
Burkard Neidert: Nun, Sie haben es eingangs gesagt: Wir sprechen von der Erbengeneration. Und auf der anderen Seite haben wir — schaut man auf das politische und wirtschaftliche Umfeld — Haushaltslöcher, die es zu stopfen gilt. Von daher ist durchaus nachvollziehbar, auch hier über Änderungen nachzudenken. Das könnte bedeuten, dass man an den Freibeträgen etwas ändert, vielleicht einen Freibetrag gestaltet, der sich auf das Leben bezieht, oder auch die Zeiträume verändert, in denen Vermögen schenkungssteuerfrei übertragen wird. Alles in allem ist es, glaube ich, ein wichtiges Zeichen, jetzt diese Gespräche zu suchen und keine Zeit zu verlieren.
Andreas Franik: Vererben bedeutet immer auch, dass man sich mit dem eigenen Tod beschäftigen muss. Das ist für niemanden ein leichtes Thema, also auch sehr emotional. Wie gehen Sie mit diesem Spagat um — auf der einen Seite das rationale Geld, auf der anderen die Emotion?
Burkard Neidert: Schauen Sie, Herr Franik: Ich habe als Ruhestandsplaner die Erfahrung gemacht, dass die Leute da viel realitätsnaher sind, als man vielleicht denkt. Ich lasse tatsächlich — das mag jetzt etwas hart klingen — jeden Kunden in einer Ruhestandsplanung einmal „zur Probe sterben”. Und die Menschen nehmen das an. Sie sind bereit, sich anzuschauen: Was passiert eigentlich, wenn ich nicht mehr bin? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Dann erkennen sie plötzlich, wie wichtig es ist, über diese Themen intensiv zu sprechen — um eben mit warmen Händen noch gestalten zu können, denn dann kann ich es noch. Ich habe da durchaus gute Erfahrungen gemacht: Die Menschen sind sehr offen und gesprächsbereit.
Mit warmen Händen können Sie noch gestalten — mit kalten Händen geht das nicht mehr. Das Wichtigste beim Vererben ist deshalb nicht das perfekte Produkt, sondern der rechtzeitige Anfang.
Meine EssenzBurkard Neidert · RuhestandsplanerAndreas Franik: Und trotzdem frage ich nach: Wo liegen aus Ihrer Sicht die größten Hürden in der Beratung, wo tauchen die meisten Fragen auf?
Burkard Neidert: Ein ganz klassisches Dilemma, das ich in den Beratungsgesprächen immer wieder feststelle: Die Leute sagen: „Herr Neidert, ich habe es verstanden, ich sollte Vermögen übertragen — aber dann habe ich das Dilemma, das Vermögen ist weg und ich habe keine Kontrolle mehr.” Weiß ich denn, welchen Mann meine Tochter einmal bekommt? Weiß ich, welche Frau mein Sohn einmal bekommt? Alle, die Kinder haben, wissen: Mit 18 sind sie zwar volljährig, aber vielleicht noch nicht erwachsen. Wenn ich dann im Beratungsgespräch Lösungen vorstellen kann, mit denen sowohl die Vermögensübertragung möglich ist als auch eine Kontrolle — eine Art Vetorecht —, dann schafft das Freiheit und hilft, diese Hürden zu überwinden.
Andreas Franik: Welche Möglichkeiten gibt es denn mit Versicherungslösungen, beim Vererben und Verschenken einen guten, effizienten Weg zu gehen?
Burkard Neidert: Diese versicherungsvertraglichen Lösungen sind sehr, sehr wichtig. Im BGB ist geregelt, dass eine Schenkung grundsätzlich beurkundet werden muss. Aber wenn sie tatsächlich in Form von Geld vollzogen wird — der Schenkende weiß davon, der Beschenkte unterschreibt mit, das Anlageinstitut ebenfalls —, dann ist das Ganze ohne Beurkundung möglich. Und so können Sie zum Beispiel den Vater noch mit einem Prozent als Versicherungsnehmer hineinnehmen, während der Sohn oder die Tochter bereits 99 Prozent erhält. Wesentliche Vermögensanteile lassen sich so im Rahmen der schenkungssteuerlichen Freibeträge übertragen. Ich nenne das ganz gern die 99/1-Regel. Dieses eine Prozent sichert sehr oft ein Vetorecht: Wenn es dann ans Geldausgeben geht und vielleicht doch der Porsche lockt, kann der Vater sagen: „Dafür habe ich dir das Geld nicht geschenkt.” Denn dann braucht es immer zwei Unterschriften. Auch unter Eheleuten ist das Thema mit zwei Versicherungsnehmern und mehreren versicherten Personen interessant. Ich erlebe es immer wieder, dass Eheleute sagen — so ein bisschen analog zum Berliner Testament —: Wenn einer von uns beiden nicht mehr ist, soll der andere den Vertrag einfach fortführen können. Sonst werden nicht selten Gelder ausgezahlt, egal ob der überlebende Partner das will oder nicht, vielleicht sogar in einer ungünstigen Börsensituation. Mit diesen Gestaltungsmöglichkeiten führt der überlebende Partner den Vertrag einfach fort. Es gibt also elegante Möglichkeiten.
Andreas Franik: Alles in allem eine komplexe Materie — noch dazu, wenn sich Rahmenbedingungen wie Gesetze ändern. Fassen wir zusammen, Herr Neidert: Worauf kommt es bei einer guten, effizienten Beratung an?
Burkard Neidert: Zum einen darauf, das Ganze in einer Ruhestandsplanung einmal im 360-Grad-Winkel zu betrachten: Wie ist es um die eigene Ruhestandsversorgung bestellt? Und wenn dann Gelder verfügbar sind, die man nicht selbst braucht, sondern übertragen werden können, dann ist es wichtig, sich den Gesprächen über Testament und testamentarische Regelungen zu stellen — übrigens auch in Verbindung mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Hier braucht es schon aus standesrechtlichen Gründen die kompetente Beratung durch Rechtsanwalt und Notar. Und wenn es um die Übertragung komplexer Vermögen geht, gehört auch der steuerliche Berater dazu. Ich fungiere als Ruhestandsplaner ein bisschen als Bindeglied: Steuerberater und Rechtsanwalt schaffen die rechtlichen Strukturen, und ich sorge für die praktische Umsetzung bei der Vermögensübertragung. Aber alles in allem heißt es einfach: das Gespräch suchen — so wie wir beide das heute getan haben.
Andreas Franik: Meine Damen und Herren, es gibt viele Themen — und ein paar prägnante, die hängen bleiben: „Erben ohne Scherben”, „einmal Probe sterben, bitte” oder die 99/1-Regel von Burkard Neidert. Herzlichen Dank für Ihre Expertise hier und heute.
Burkard Neidert: Sehr gerne, Herr Franik.