Interview
„Vielen Kunden ist Kontrolle beim Schenken sehr wichtig"
Wie sich Vermögen über einen Versicherungsmantel rechtssicher verschenken lässt — ohne die Kontrolle zu verlieren. Burkard Neidert im Fachinterview über die 99/1-Lösung, Freibeträge und typische Irrtümer beim Erben und Schenken.
Erschienen im Fachmagazin Pfefferminzia (für Versicherungsmakler), Interview von Oliver Lepold, 17.05.2024. Ruhestandsplaner Burkard Neidert erklärt, warum sich Vermögen oft einfacher verschenken lässt als gedacht — und wie Eltern dabei die Kontrolle behalten.
Welche typischen Irrtümer beim Thema Erben und Schenken begegnen Ihnen immer wieder bei der Beratung?
Burkard Neidert: Kunden denken häufig, dass Schenken sehr kompliziert ist, dass sie zwingend zum Notar müssen und einen Schenkungsvertrag brauchen. Natürlich gibt es Situationen, in denen das der Fall ist. Aber in vielen Fällen kann ohne notarielle Beurkundung auf einfache Art und Weise Vermögen rechtssicher verschenkt werden — nämlich über einen Versicherungsmantel mit zwei Versicherungsnehmern und unter Umständen auch mehreren versicherten Personen. Ein anderer Irrtum ist, dass Menschen glauben, der Aufwand lohne sich nicht. Dabei haben sie zum Beispiel ein Einfamilienhaus und Erspartes. Wenn ich nachrechne, sind viele Kunden erstaunt, dass ihr Erbschaftsteuerfreibetrag unter Verheirateten von 500.000 Euro überschritten wird. Oder nehmen wir den Irrtum, dass alles noch Zeit hat. Dabei können die Freibeträge — wie 400.000 Euro für Kinder — alle zehn Jahre neu genutzt werden. Auch das ist vielen Kunden nicht bewusst.
Sie arbeiten in diesem Themenfeld viel mit Fondspolicen. Was ist ein typischer Fall?
Burkard Neidert: Ein Vater kommt zu Geld, indem er eine Immobilie verkauft. Er möchte auf seinen 18-jährigen Sohn 400.000 Euro übertragen. Wenn er ihm in Form einer Schenkung ein Fondsdepot einrichtet, kann der Sohn über das Guthaben jederzeit verfügen. Der Vater möchte aber — und das ist sehr häufig so — ein Stück weit die Vermögenskontrolle behalten. Mit dem Versicherungsmantel ist das möglich. Dabei handelt es sich um eine kapitalbildende Versicherung mit zwei Versicherungsnehmern und bis zu zwei versicherten Personen. Der Vater ist Versicherungsnehmer mit 1 Prozent, der Sohn mit 99 Prozent — nämlich den 400.000 Euro. Immer dann, wenn über Geld verfügt werden soll, müssen beide unterschreiben. Vater und Sohn können zudem beide als versicherte Personen fungieren. Stirbt der Vater, fällt er als Versicherungsnehmer und als versicherte Person weg. Aber es lässt sich vereinbaren, dass dann die Mutter beziehungsweise Ehefrau die 1 Prozent des Vaters einnimmt — und die Vermögenskontrolle besteht weiter.
Viele glauben, Schenken heiße, das Vermögen aus der Hand zu geben. Über einen Versicherungsmantel mit zwei Versicherungsnehmern ist das Gegenteil möglich: verschenken und trotzdem mitentscheiden.
Meine EssenzBurkard Neidert · RuhestandsplanerWelche steuerlichen Vorteile hat diese Lösung?
Burkard Neidert: Nach einer Laufzeit ab zwölf Jahren und mindestens dem Alter von 62 Jahren beginnt das Halbeinkünfteverfahren zu gelten. Die Hälfte der Gewinne bleibt steuerfrei — das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der klassischen Depotlösung, weil dort die Kursgewinne steuerpflichtig sind. Wenn Sie Großeltern als Kunden haben, die ihren Enkeln Geld schenken möchten, können Sie etwa den Großvater als versicherte Person in den Vertrag mit hineinnehmen. Statistisch ist es sehr wahrscheinlich, dass er vor dem Enkel verstirbt. Dann ist eine solche Todesfallleistung aus dem Versicherungsmantel heraus einkommensteuerfrei.
Worauf ist beim Thema Schenken besonders zu achten?
Burkard Neidert: Zum einen darauf, die Freibeträge korrekt einzuhalten: unter Eheleuten 500.000 Euro, von Eltern an Kinder 400.000 Euro und von Großeltern an Enkel 200.000 Euro. Wichtig ist auch, dass jeder Elternteil bis zu 400.000 Euro an Kinder schenkungssteuerfrei verschenken kann. Zum anderen müssen Berater sehr gut aufpassen, wenn es um Patchwork-Familien und Paare ohne Trauschein in eheähnlicher Gemeinschaft geht. Diese haben sehr großen Beratungsbedarf, denn hier liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro. Und man sollte in der Beratung sehr exakt die rechtlich zulässigen Grenzen einhalten.
Wie sichern Sie sich vor unerlaubter Rechtsberatung ab?
Burkard Neidert: Ich frage meine Kunden bereits in der Anbahnung, ob sie einen Steuerberater, Familienanwalt oder Notar des Vertrauens haben. Wenn das der Fall ist, beziehe ich diese Experten ab einem gewissen Zeitpunkt der Beratung mit ein; ich vermittle sonst auch gern die entsprechenden Kontakte. Zu konkreten rechtlichen Fragen darf ich keine Stellung nehmen — also zum Beispiel, wie ein Testament ausgestaltet wird oder wie sich der Pflichtteil für die Tochter reduzieren lässt. Da muss zwingend an den Juristen verwiesen werden. Oder an den Steuerberater, wenn es etwa darum geht, ein Firmenvermögen zu bewerten.
Ihr Fazit — was raten Sie generell zu diesem Thema?
Burkard Neidert: Gehen Sie frühzeitig auf die Menschen in ihren 50ern zu. Nehmen Sie sich die Zeit für eine echte Versorgungsanalyse. Zeigen Sie, mit welchen Beträgen man aufgrund der Altersversorgung in der Rente rechnen kann — und zwar nicht nur brutto, sondern auch nach Steuern und unter Berücksichtigung der Inflation. Daraus ergeben sich automatisch Überlegungen, die eigene Versorgung abzusichern und wie Kinder oder die Familie am besten einbezogen werden können.