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Podcast: Vermögen übertragen — und trotzdem die Kontrolle behalten
Wie sich mit der richtigen Vertragsstruktur Vermögen steuerlich klug an die nächste Generation übertragen lässt — ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Burkard Neidert im Gespräch mit Standard Life.
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Burkard Neidert im Gespräch mit Ludger Bräutigam (Standard Life) über flexible Versicherungslösungen, steueroptimierte Vermögensübertragung und Kontrolle über Generationen hinweg.
Transkript
Burkard Neidert: Mein Name ist Burkard Neidert. Ich bin als Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma Finanzkonzept seit vielen Jahren als Ruhestandsplaner tätig und unterstütze Menschen dabei, ihr Vermögen strategisch und nachhaltig für den Ruhestand aufzustellen. In diesem Podcast möchte ich Ihnen zeigen, wie man mit der richtigen Vertragsstruktur nicht nur steuerlich profitieren, sondern auch Generationen absichern kann — und zwar mit einem Anbieter, der in der Ruhestandsplanung besonders viel Flexibilität bietet: Standard Life. Ich freue mich, heute einen erfahrenen Gesprächspartner an meiner Seite zu haben: Ludger Bräutigam von Standard Life.
Burkard Neidert: Herr Bräutigam, Standard Life ist ein langjährig etablierter Anbieter für Altersvorsorgelösungen. Viele meiner Kunden interessieren sich für langfristige, flexible Strategien zur Vermögenssicherung im Ruhestand. Was zeichnet Standard Life im Hinblick auf eine moderne Ruhestandsplanung besonders aus?
Ludger Bräutigam: Gerne, Herr Neidert — und vielen Dank für die Einladung. Standard Life hat schon sehr frühzeitig auf die demografische Entwicklung reagiert: Die Menschen werden immer älter. Wir haben deshalb ein spezielles Produkt für die Kundengruppe 50 plus entwickelt. Neben Absicherungsthemen wie Tod und Pflege gilt es zunächst, eine Einkommensstrategie zu entwickeln und das passende Produkt dafür zu finden. Auch das Vererben und Verschenken von Vermögen ist ein Schwerpunkt unseres Produkts Weitblick.
Burkard Neidert: Ein wesentlicher Punkt, den ich in meiner Beratung immer wieder hervorhebe, ist die außergewöhnliche Flexibilität bei der Vertragsgestaltung — gerade mit Blick auf lange Laufzeiten. Standard Life erlaubt Laufzeiten bis zum Alter 90 oder sogar 100. Was steckt hinter dieser Option, und für wen ist das besonders sinnvoll?
Ludger Bräutigam: Gerade bei vermögenden bzw. gut situierten Kunden ist es wichtig, über Generationen hinweg zu planen und flexibel auf veränderte Lebensumstände und die höhere Lebenserwartung reagieren zu können. Dafür eignet sich unsere flexible Versicherungspolice hervorragend. Mit Weitblick lässt sich ein steuerlich intelligentes Konzept zur lebzeitigen Vermögensübertragung oder auch für den Erbfall bis ins hohe Alter darstellen.
Die beste Vertragsstruktur nützt wenig, wenn nicht zuerst die eigene Versorgung ein Leben lang gesichert ist. Erst das Fundament, dann die Übertragung — und immer die individuelle Situation vor jedem Produktmerkmal.
Meine EssenzBurkard Neidert · RuhestandsplanerBurkard Neidert: Besonders interessant wird es, wenn Ehepaare gemeinsam planen: Bei Standard Life ist es möglich, zwei Versicherungsnehmer und zwei versicherte Personen in einem Vertrag zu führen. Warum ist gerade diese Konstellation im Hinblick auf das Berliner Testament ein echter Vorteil?
Ludger Bräutigam: Oft besteht der Wunsch, dass sich Eheleute zunächst selbst versorgt wissen wollen. Den Eheleuten gehört die Police gemeinsam, beispielsweise zu je 50 %; beide sind auch versicherte Personen. Erst nach dem Tod beider Elternteile sollen die Kinder das einkommensteuerfreie Vertragsguthaben erhalten — über ein bereits bei Vertragsbeginn festgelegtes Bezugsrecht.
Burkard Neidert: Und was passiert, wenn der Ehemann — zugleich Versicherungsnehmer und versicherte Person — verstirbt? Wie läuft die Vertragsführung dann ab?
Ludger Bräutigam: Das ist gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch geregelt: Der überlebende Ehepartner erbt den Vertragsanteil des Verstorbenen und führt den Vertrag allein weiter, beispielsweise die 50 %. Steuerlich ist das kein Nachteil — im Gegenteil, alle steuerlichen Vorzüge der Police bleiben erhalten. Allerdings können beim verbliebenen Partner Erbschaftssteuern auf den übernommenen Anteil anfallen.
Burkard Neidert: Viele Familien wollen sicherstellen, dass im Erbfall keine unnötigen Steuerlasten entstehen. Warum bleibt die Auszahlung an die Kinder im Todesfall einkommensteuerfrei — anders als beim klassischen Fondsdepot?
Ludger Bräutigam: Die Todesfallleistung einer Renten- oder Lebensversicherung ist für den Bezugsberechtigten grundsätzlich einkommensteuerfrei. Ein Depot dagegen wird zunächst auf die Erben übertragen (die sogenannte Fußstapfenregelung). Oft benötigt der Erbe aber den Erlös aus dem Verkauf des Depots, um die Erbschaftssteuer zu begleichen — und dieser Verkauf löst 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag aus. Die steuerfreie Todesfallleistung der Police ist für den Erben also klar im Vorteil.
Burkard Neidert: Ein weiteres spannendes Thema: Eltern möchten ihren Kindern schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen, aber ungern die Kontrolle verlieren. Wie lässt sich das bei Standard Life in einem Vertrag gestalten — über prozentuale Aufteilungen?
Ludger Bräutigam: Dieser Wunsch — verschenken, aber mit Kontrolle — wird sehr häufig an uns herangetragen. Beispiel: Das beschenkte Kind erhält zum Vertragsbeginn 99 % des Vertrags, der Vater als Schenker und Beitragszahler behält 1 %. Dieser kleine Anteil sichert ihm ein Vetorecht — das Kind kann nicht allein über seine 99 % verfügen, das geht nur gemeinsam. Ist der Vater zugleich versicherte Person, ist die Todesfallleistung bei seinem Ableben einkommensteuerfrei. Nur der 1%-Anteil des verstorbenen Vaters ist für das Kind bezüglich möglicher Erbschaftssteuer relevant; die 99 % inklusive Wertzuwachs bleiben außen vor — vorausgesetzt, die gesetzliche 10-Jahres-Frist seit der Schenkung ist bereits verstrichen.
Burkard Neidert: Wenn der Vater mit dem 1%-Anteil verstirbt — ist die Vermögenskontrolle der Eltern dann passé, oder kann die Mutter automatisch nachrücken?
Ludger Bräutigam: Auch das ist automatisch geregelt — wir sprechen von „verlängerter Kontrolle”. Sind beide Eheleute versicherte Personen, rückt beim Tod des Vaters die Mutter an seine Stelle, erbt den 1%-Anteil und übernimmt ihn. So bleibt die Kontrolle bis zum Tod der Mutter erhalten; erst dann wird der Vertrag ausgezahlt und für das bezugsberechtigte Kind abgerechnet.
Burkard Neidert: Ich berate viele Eltern, die ihren Kindern eine Art Anschubfinanzierung für die eigene Altersvorsorge mitgeben wollen — langfristig investieren und steuerlich optimieren. Wie kann ein Kind, das man als versicherte Person einsetzt, von der Anlage profitieren, gerade mit Blick auf das Halbeinkünfteverfahren?
Ludger Bräutigam: Wir reden hier über lange Zeiträume. Wird das Kind mit 99 % beschenkt, kann der Vertrag als Kapitalsammelbecken fürs Rentenalter dienen — bis zum 80. oder 90. Lebensjahr des Kindes. Bei Bedarf kann der Vater oder die Mutter als Versicherungsnehmer die Kontrolle abgeben und die 1 % dem Kind übertragen, etwa bei Volljährigkeit, Eheschließung oder mit dem 30. Lebensjahr. Bei Fälligkeit gilt: ab dem 62. Lebensjahr und mindestens 12 Jahren Laufzeit sind die Erträge zu 50 % einkommensteuerfrei, die andere Hälfte wird mit dem individuellen Steuersatz des Kindes versteuert. Greift die 12/62-Regel nicht, fallen 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag an.
Burkard Neidert: Diese 12/62-Regel ist also das, was man unter dem Halbeinkünfteverfahren versteht?
Ludger Bräutigam: Genau. Voraussetzung für die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens durch das Finanzamt ist die 12/62-Regel: 12 Jahre Laufzeit und ein Alter von mindestens 62 Jahren. Der Versicherer führt zunächst die Abgeltungssteuer auf die vollen Erträge ab; das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und erstattet dann die zu viel gezahlte Steuer.
Burkard Neidert: Kommen wir zur Kapitalanlage. Standard Life hat eine besondere Qualität in der Fondsauswahl. Was macht Ihre Fondspalette besonders, und warum sind die institutionellen Anteilsklassen ein echter Kostenvorteil für Privatkunden?
Ludger Bräutigam: Institutionelle — also Großanleger-Anteilsklassen — sind deutlich günstiger als die üblichen Fonds im Depot. Normalerweise kommt man da nur mit hohen Beiträgen hinein. Wir als Großanleger haben Zugang zu diesen Clean-Share-Anteilsklassen und bieten ausschließlich diese an. In der Regel liegt der Gebührenvorteil gegenüber üblichen Publikumsfonds bei Banken und Sparkassen bei rund 50 % pro Jahr — das summiert sich über die Jahre zu einem deutlichen finanziellen Vorteil.
Burkard Neidert: Nicht jeder Kunde will Einzelfonds auswählen; oft sind vermögensverwaltende Strategien sinnvoll. Dafür bieten Sie die MyFolios. Für welche Zielgruppen sind diese besonders interessant?
Ludger Bräutigam: Viele Berater und Kunden wünschen sich eine pflegeleichte Geldanlage, die zum Rendite- und Risikoprofil passt. Genau das bietet unser MyFolio-Konzept. Es steuert die Anlagestrategie nicht nach Marktkapitalisierung, sondern nach Schwankungsbreiten — und das zu sehr günstigen Verwaltungsgebühren von nur 0,15 % pro Jahr.
Burkard Neidert: Eine persönlichere Frage zum Abschluss: Was ist Ihre wichtigste Empfehlung an Menschen, die heute mit 55, 60 oder später über Ruhestandsplanung und Nachlassgestaltung nachdenken?
Ludger Bräutigam: Da sprechen Sie mich persönlich an — ich bin selbst 60 plus und befasse mich gerade damit. Mein Rat: frühzeitig mit der Finanzplanung beginnen und Ziele und Wünsche fürs Alter definieren. Zunächst gilt es, die eigene Versorgung sicherzustellen — die laufenden Einkünfte müssen wetterfest und auskömmlich bis zum Lebensende ausfinanziert sein. Auch Pflege und die Folgen eines vorzeitigen Ablebens sollten durchdacht und für die Angehörigen abgesichert sein. Erst wenn das geregelt ist, sollte man sich dem Vererben und Verschenken widmen. Dafür braucht es einen gut ausgebildeten Ruhestandsplaner, der alle Facetten beherrscht.
Burkard Neidert: Herr Bräutigam, herzlichen Dank für dieses Gespräch. Und an alle Zuhörerinnen und Zuhörer: Ich hoffe, Sie haben einen wertvollen Einblick bekommen, wie sich mit der richtigen Struktur Altersvorsorge, Vermögensschutz und steuerliche Vorteile sinnvoll verbinden lassen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Ruhestandsplanung haben, sprechen Sie mich gerne an. Herzlichen Dank fürs Zuhören — und alles Gute für Ihre finanzielle Zukunft.